Nach dem Unfall: was in der ersten halben Stunde zählt
Ob Sie die Polizei rufen müssen, hängt in Österreich an einer einzigen Frage: Konnten Sie und der Unfallgegner einander Namen und Anschrift nachweisen?
Die Arbeiterkammer hat im Frühjahr 2026 Preise zwischen 60,30 und 156,40 Euro erhoben — für dieselbe gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung.

Kurz gesagt: Die Arbeiterkammer hat im März 2026 in Wien Preise von 60,30 bis 156,40 Euro für die §57a-Begutachtung erhoben, im Schnitt rund 94 Euro. Uns ist keine Verordnung bekannt, die einen Höchstpreis für die Prüfleistung festlegt — die Spanne von fast hundert Euro bei identischer gesetzlicher Leistung spricht deutlich dafür, dass frei kalkuliert wird. Wer beim Anruf nach dem Gesamtpreis inklusive Plakette fragt und klärt, ob eine Vorabbesichtigung enthalten ist, vergleicht Äpfel mit Äpfeln.
Die Arbeiterkammer Wien erhebt die Pickerlpreise jährlich. Für 2026 wurden zwischen 10. und 25. März 32 Werkstätten sowie ARBÖ und ÖAMTC abgefragt. Das Ergebnis:
| Antriebsart | günstigster Preis | teuerster Preis | Durchschnitt |
|---|---|---|---|
| Benzin | 60,30 € | 156,40 € | 93,62 € |
| Diesel | 60,30 € | 156,40 € | 94,45 € |
| Elektro | 60,30 € | 157,32 € | 94,26 € |
Gegenüber 2025 sind die Preise um 2,1 Prozent gestiegen, bei Elektrofahrzeugen um 2,4 Prozent. Die günstigsten Anbieter waren die Autofahrerclubs mit 60,30 Euro für ÖAMTC-Mitglieder und 69,90 Euro für ARBÖ-Mitglieder.
Zwei ehrliche Einordnungen dazu. Erstens: Das ist eine Wiener Erhebung. Für den Bezirk Mödling kennen wir keine vergleichbare Untersuchung — die Größenordnung dürfte ähnlich sein, belegen können wir das aber nicht. Zweitens: Die Clubpreise gelten für Mitglieder. Wer den Mitgliedsbeitrag mitrechnet, kommt auf eine andere Zahl als die 60,30 Euro in der Tabelle.
Die geprüften Positionen sind für alle gleich — sie stehen im amtlichen Prüfpositionenkatalog und umfassen zehn Bereiche von der Bremsanlage über Achsen und Räder bis zu Sichtverhältnissen und Umweltbelastung. Was dennoch unterschiedlich ist:
Nach § 57a Abs. 2 KFG ermächtigt der Landeshauptmann dazu Ziviltechniker oder technische Büros des einschlägigen Fachgebiets, Vereine sowie zur Reparatur von Kraftfahrzeugen berechtigte Gewerbetreibende — Voraussetzung sind geeignetes Personal und geeignete Einrichtungen, und die Ermächtigung darf nur an vertrauenswürdige Personen erteilt werden. Ob die Voraussetzungen weiter vorliegen, ist laufend zu prüfen.
In der Praxis heißt das: ermächtigte Werkstätten, die Autofahrerclubs und Ziviltechniker. Zuständig ist in Niederösterreich das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten. Wir sind eine ermächtigte Stelle und begutachten in der Industriestraße B 3 in Brunn am Gebirge, meist am selben Tag.
Für Pkw gilt derzeit die 3-2-1-Regel: erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei weiteren Jahren, danach jährlich. Das Prüffenster reicht von einem Monat vor dem gelochten Monat bis vier Kalendermonate danach, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt.
Das ändert sich: Der Nationalrat hat längere Intervalle beschlossen, die mit 19. Mai 2027 in Kraft treten. Ab dann gilt für Pkw das Schema 4-2-2-2-1, und der viermonatige Nachlauf entfällt — dafür darf früher vorgezogen werden. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Wir kommen darauf zurück, sobald die Details der Umsetzung feststehen.
| Befund | Was passiert |
|---|---|
| Leichter Mangel | Plakette wird ausgefolgt, Mangel ist zu beheben |
| Schwerer Mangel | keine Plakette; Verwendung noch längstens zwei Monate, begrenzt durch die alte Plakette |
| Gefahr im Verzug | Weiterverwendung verboten; Meldung an die Behörde, die die Zulassung bis zur Behebung aufhebt |
Bei einem schweren Mangel empfiehlt der ÖAMTC, die Nachprüfung innerhalb von vier Wochen in derselben Prüfstelle machen zu lassen und dazwischen höchstens 1.000 Kilometer zu fahren — dann wird nur nachgeprüft, nicht neu begutachtet.
Deshalb schauen wir vorher. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug durchkommt, sehen wir es uns vorab an und sagen Ihnen, was zu machen ist. Das ist billiger und schneller, als eine Begutachtung zu bezahlen, die mit einem schweren Mangel endet — und Sie planen den Werkstatttermin selbst, statt unter Zeitdruck zu geraten.
Der Strafenkatalog des ÖAMTC nennt für eine abgelaufene oder ungültige Plakette 75 bis 115 Euro. Der theoretische Strafrahmen des KFG reicht deutlich höher. Wichtig: Haften können sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer — wer sein Auto verleiht, gibt die Verantwortung nicht mit ab.
Dazu kommt die versicherungsrechtliche Seite. Eine fehlende Begutachtung führt nicht automatisch zum Deckungsverlust, aber sie ist ein Ansatzpunkt, an dem ein Versicherer im Schadensfall genauer hinsieht.
Und noch ein Satz zum Verhältnis von Pickerl und Service: Die Begutachtung beurteilt Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung zu einem Stichtag. Sie sagt nichts über Kupplung, Steuerkette oder Getriebe. Wer beides zusammenlegt, spart einen Termin — was dabei geprüft wird, steht unter Service & Inspektion.
Uns ist keine Verordnung bekannt, die einen Höchstpreis für die Prüfleistung festsetzt. Das KFG regelt ein per Verordnung festzusetzendes Entgelt für die Plaketten selbst, nicht für die Begutachtung. Die von der Arbeiterkammer erhobene Spanne von 60,30 bis 156,40 Euro spricht dafür, dass frei kalkuliert wird.
Nach der Erhebung der Arbeiterkammer 2026 praktisch nicht: Der Durchschnitt lag bei 94,26 Euro für E-Fahrzeuge gegenüber 93,62 Euro für Benziner. Der teuerste erhobene Preis war mit 157,32 Euro geringfügig höher.
Längstens zwei Monate nach der Begutachtung, zusätzlich begrenzt durch das Ablaufdatum der bisherigen Plakette. Der ÖAMTC empfiehlt die Nachprüfung innerhalb von vier Wochen in derselben Prüfstelle mit höchstens 1.000 gefahrenen Kilometern dazwischen. Bei Gefahr im Verzug darf das Fahrzeug gar nicht mehr verwendet werden.
Der Strafenkatalog des ÖAMTC nennt 75 bis 115 Euro, der theoretische Rahmen des KFG liegt deutlich höher. Haften können Lenker und Zulassungsbesitzer gleichermaßen.
Nein. § 57a Abs. 5 KFG erlaubt die Ausfolgung einer Ersatzplakette ohne Begutachtung, wenn nachgewiesen wird, dass derzeit keine Begutachtung fällig ist. Bringen Sie den Zulassungsschein Teil 1 mit.
Mit 19. Mai 2027. Ab dann gilt für Pkw das Schema 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt; dafür darf früher vorgezogen werden. Bis dahin ändert sich nichts.
Ob Sie die Polizei rufen müssen, hängt in Österreich an einer einzigen Frage: Konnten Sie und der Unfallgegner einander Namen und Anschrift nachweisen?
Bei einem fremdverschuldeten Schaden bekommen Sie von der gegnerischen Haftpflicht Geld, keine Reparatur — das ist der Kern der Sache. Beim eigenen Kaskovertrag kann es anders aussehen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nie einen Schaden an Ihrem eigenen Auto. Alles darüber hinaus steht in der Kasko — und dort ist weniger automatisch enthalten, als die meisten annehmen.
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