0676 44 44 686 01 890 58 13 Industriestraße B 3, 2345 Brunn am Gebirge
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Prüfprotokoll wird bei der §57a-Begutachtung am geöffneten Motorraum ausgefüllt – ermächtigte Begutachtungsstelle Carparatur in Brunn am Gebirge
§57a Pickerl in Brunn am Gebirge

§57a Pickerl
in Brunn am Gebirge

Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG – bei uns ohne wochenlange Wartezeit, mit sofortiger Mängelbehebung im Haus und transparenter Kostenaufstellung vor Beginn.

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Das Pickerl – korrekt: die wiederkehrende Begutachtung nach §57a Kraftfahrgesetz – ist in Österreich für jedes zugelassene Fahrzeug verpflichtend. Carparatur ist eine ermächtigte Begutachtungsstelle nach §57a KFG: Wir dürfen die Begutachtung selbst durchführen und die Plakette anbringen. Für Sie heißt das ein Termin statt zwei – für Pkw, Klein-Lkw, Motorräder, Anhänger und Elektrofahrzeuge.

Der entscheidende Unterschied zu einer reinen Prüfstelle: Wir sind gleichzeitig eine vollwertige Autowerkstatt. Wird bei der Überprüfung ein Mangel festgestellt, müssen Sie nicht erst einen zweiten Betrieb suchen und einen zweiten Termin abwarten – wir beheben ihn in aller Regel am selben Tag und schließen die Begutachtung direkt ab. Sie sparen sich damit den zweiten Weg und die Gebühr für die Nachbegutachtung.

Die Werkstatt liegt in der Industriestraße B 3 in 2345 Brunn am Gebirge, mit Parkplätzen direkt vor der Tür und guter Erreichbarkeit aus dem gesamten Bezirk Mödling sowie aus Wiener Neudorf, Vösendorf, Perchtoldsdorf und Wien-Liesing.

Wann ist Ihr Pickerl fällig?

Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung. Für Pkw gilt das 1-2-1-Intervall:

FahrzeugErste BegutachtungDanach
Pkw (M1)3 Jahre nach Erstzulassungnach 2 Jahren, danach jährlich
Klein-Lkw (N1)1 Jahr nach Erstzulassungjährlich
Motorräder3 Jahre nach Erstzulassungnach 2 Jahren, danach jährlich
Anhänger bis 3,5 t3 Jahre nach Erstzulassungnach 2 Jahren, danach jährlich

Sie dürfen die Begutachtung innerhalb eines Toleranzzeitraums von einem Monat vor bis vier Monate nach dem Lochungsmonat durchführen lassen. Die neue Plakette läuft dabei immer vom ursprünglichen Fälligkeitsmonat weiter – frühes Vorziehen kostet Sie also keinen Tag Gültigkeit.

Ab 19. Mai 2027 ändert sich das: Mit der 42. KFG-Novelle gilt für Pkw das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos. Was das für Sie bedeutet, steht in unserem Beitrag Nach dem Unfall.

Achtung: Fahren ohne gültiges Pickerl ist eine Verwaltungsübertretung und kann zu Strafen sowie im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind – wir sehen anhand des Zulassungsscheins in einer Minute nach.

Vorderrad eines Fahrzeugs auf den Rollen des Bremsprüfstands während der §57a-Begutachtung in Brunn am Gebirge
Am Bremsprüfstand wird jede Achse einzeln vermessen – Bremskraft, die Differenz zwischen links und rechts und die Wirkung der Feststellbremse.

Was wir bei der §57a-Begutachtung prüfen

  • Bremsanlage inklusive Bremsprüfstand und Bremsflüssigkeit
  • Lenkung, Achsen, Radaufhängung und Stoßdämpfer
  • Reifen: Profiltiefe, Alter, Zustand und zulässige Dimension
  • Beleuchtung, Scheinwerfereinstellung und elektrische Anlage
  • Abgaswerte und Abgasanlage (inkl. Partikelfilter)
  • Karosserie, Rahmen und tragende Teile auf Korrosion
  • Sicherheitsgurte, Airbag-Kontrollleuchten und Fehlerspeicher
  • Scheiben, Wischer, Spiegel und Sichtverhältnisse
Prüfung der Betriebsflüssigkeiten im Motorraum bei der §57a-Begutachtung – Carparatur in Brunn am Gebirge Begutachtungsplakette nach §57a KFG
Ermächtigte BegutachtungsstellePlakette am selben TagMängel beheben wir direkt im Haus — kein zweiter Termin
§57a Pickerl

Ablauf und Kosten

Sie vereinbaren telefonisch oder per Formular einen Termin – in der Regel bekommen Sie einen Platz innerhalb von 48 Stunden. Die reine Begutachtung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Bringen Sie bitte den Zulassungsschein und das letzte Begutachtungsgutachten mit.

Wir nennen Ihnen den Preis für die Begutachtung vorab am Telefon. Wird ein Mangel festgestellt, rufen wir Sie an, bevor irgendetwas repariert wird, und stimmen die Kosten mit Ihnen ab. Es gibt bei uns keine Rechnung, die Sie nicht vorher freigegeben haben.

So läuft es ab

Vier Schritte bis zum fertigen Auto

Von der ersten Anfrage bis zur Abholung. Ohne Zwischenrufe, ohne Überraschungen auf der Rechnung.

01Anruf

Termin vereinbaren

Sie nennen uns Marke, Modell und den Lochungsmonat. Wir sagen Ihnen sofort, wann wir Zeit haben – meist innerhalb von 48 Stunden.

02Prüfung

Begutachtung

45 bis 60 Minuten am Bremsprüfstand und auf der Hebebühne. Wenn Sie möchten, warten Sie vor Ort.

03Befund

Mängel besprechen

Findet sich etwas, rufen wir Sie an, bevor wir irgendetwas reparieren – mit Preis und Zeitaufwand.

04Plakette

Fertig

Plakette aufgeklebt, Gutachten in der Hand, meist noch am selben Tag.

Häufige Fragen

Fragen zu §57a Pickerl

Das, was uns dazu am Telefon am häufigsten gefragt wird.

Wie lange dauert das Pickerl bei Ihnen?

Die reine §57a-Begutachtung dauert 45 bis 60 Minuten. Wenn Sie möchten, können Sie in dieser Zeit vor Ort warten. Sind kleinere Mängel zu beheben, planen wir meist zwei bis drei Stunden ein – in der Regel bekommen Sie das Fahrzeug am selben Tag zurück.

Was kostet das Pickerl?

Die Kosten hängen von Fahrzeugklasse und Antriebsart ab. Wir nennen Ihnen den konkreten Preis für Ihr Fahrzeug vorab am Telefon unter 0676 44 44 686. Reparaturen werden immer erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe durchgeführt.

Mein Pickerl ist schon abgelaufen – was jetzt?

Rufen Sie uns an. Innerhalb des viermonatigen Toleranzzeitraums nach dem Lochungsmonat ist die Begutachtung ganz normal möglich. Ist auch dieser abgelaufen, führen wir die Begutachtung ebenfalls durch – Sie sollten das Fahrzeug bis dahin allerdings nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegen.

Machen Sie auch das Pickerl für Elektroautos?

Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen derselben §57a-Begutachtungspflicht. Wir prüfen zusätzlich den Zustand des Hochvoltsystems und der Ladeanschlüsse. Mehr dazu auf unserer Seite zum E-Auto-Service.

Kann ich das Pickerl früher machen lassen?

Ja – bis zu einem Monat vor dem Lochungsmonat. Die neue Plakette rechnet dabei ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat weiter, Sie verlieren also keine Gültigkeit.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

5 von 5 Sternen
Ich bin äußerst zufrieden mit dem Service dieser Werkstatt. Die Arbeit wurde schnell, professionell und transparent durchgeführt, und man hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären. Besonders hervorheben möchte ich die freundliche Betreuung und die faire Preisgestaltung. Klare Empfehlung!
Doc T.Google-Rezension
5 von 5 Sternen
Ich kann diese Werkstatt nur wärmstens empfehlen! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung der Arbeiten fühlt man sich hier bestens aufgehoben. Das Team ist äußerst kompetent, freundlich und zuverlässig.
Oktay K.Google-Rezension
5 von 5 Sternen
Unsere Lackschäden am Fiat 500 wurden bestens entfernt, ein großes Lob an die Werkstatt! Souverän und verlässlich.
Elisabeth T.Google-Rezension
4,943 Rezensionen

Dahinter stehen zwölf Mitarbeiter und acht Jahre am selben Standort – wer wir sind und wie wir arbeiten.

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