Nach dem Unfall: was in der ersten halben Stunde zählt
Ob Sie die Polizei rufen müssen, hängt in Österreich an einer einzigen Frage: Konnten Sie und der Unfallgegner einander Namen und Anschrift nachweisen?
Zwischen Wien und dem Bezirk Mödling sind es zwanzig Minuten — behördlich sind es zwei verschiedene Zulassungsbehörden, und das kostet das Kennzeichen.

Kurz gesagt: Wien und Niederösterreich haben unterschiedliche Zulassungsbehörden. Wer zwischen beiden übersiedelt, muss sein Fahrzeug abmelden und gleichzeitig neu zulassen — mit neuem Kennzeichen, neuen Tafeln und den vollen Zulassungsgebühren. Den Hauptwohnsitz melden Sie binnen drei Tagen, das Fahrzeug binnen einer Woche. Ein Wunschkennzeichen überlebt den Umzug nicht: Es gilt nur im Sprengel der ausstellenden Behörde. Und das Wiener Parkpickerl fällt weg, weil es an den Hauptwohnsitz gebunden ist.
Die Behörde unterscheidet drei Fälle. Ziehen Sie innerhalb desselben Bezirks um, ändert sich nichts. Wechseln Sie den Bezirk, bleiben aber bei derselben Behörde — etwa innerhalb Niederösterreichs —, brauchen Sie neue Tafeln und eine neue Begutachtungsplakette, aber keine Neuzulassung.
Der Wechsel zwischen Wien und Niederösterreich ist der dritte Fall: andere Behörde. In Wien ist das die Landespolizeidirektion, in Niederösterreich die Bezirkshauptmannschaft, für uns die BH Mödling in der Bahnstraße 2. Deshalb ist eine Abmeldung samt gleichzeitiger Neuzulassung erforderlich, und zwar gleichzeitig mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes.
Zugelassen wird nicht bei der Behörde, sondern bei der Versicherung. Die Zulassungsstellen werden von Versicherungsunternehmen betrieben; zuständig ist eine Stelle, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist. Die Bezirkshauptmannschaft ist Zulassungsbehörde — dorthin gehen Sie für Bescheide und für den Antrag auf ein Wunschkennzeichen.
Die Gebühren für eine Neuzulassung sind bundesweit festgelegt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Behördenanteil | 178,00 € |
| Bearbeitungsleistung | 65,60 € |
| Abfrage Zentrales Melderegister | 1,10 € |
| Begutachtungsplakette | 2,30 € |
| Kennzeichentafeln Pkw | 23,00 € |
| Scheckkarten-Zulassungsschein (optional) | 31,10 € |
| Ummeldung der digitalen Vignette | 18,00 € |
Rechnen Sie also mit rund 270 Euro für den Pflichtteil, plus Vignette und optionaler Scheckkarte. Für Motorräder, Anhänger und Zugmaschinen gelten niedrigere Tafelpreise.
Die Vignette nicht zu vergessen ist wichtig: Die digitale Vignette hängt am Kennzeichen. Wer sie nach dem Kennzeichenwechsel nicht ummeldet, fährt unbemautet — und die A2 und A21 vor der Haustür sind vignettenpflichtig. Ab 1. Februar 2027 sind ohnehin nur noch digitale Vignetten gültig; die Klebevignette läuft aus.
| Was | Frist |
|---|---|
| Neuen Hauptwohnsitz anmelden | 3 Tage |
| Haupt- in Nebenwohnsitz umqualifizieren (oder umgekehrt) | 1 Monat |
| Fahrzeug ummelden, wenn sich das Kennzeichen ändert | 1 Woche |
Die Wochenfrist für das Fahrzeug ist knapp bemessen. Planen Sie den Termin bei der Zulassungsstelle am besten schon vor dem Umzugstag ein.
Ein Wunschkennzeichen ist an den Sprengel der ausstellenden Behörde gebunden und nicht übertragbar. Wer von Wien nach Mödling zieht, verliert es — und wer es am neuen Wohnort wieder haben möchte, beantragt es neu und zahlt neu.
Die Zuteilung kostet 235 Euro (200 Euro Verkehrssicherheitsfonds, 14 Euro Verwaltungsabgabe, 21 Euro Antragsgebühr), dazu 23 Euro für die Tafeln. Die Gültigkeit beträgt fünfzehn Jahre, die Verlängerung 214 Euro. Anträge nimmt die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes entgegen; die Tafeln sind dann nach etwa vier Werktagen über eine Zulassungsstelle erhältlich.
Für Pendler ist das der praktisch spürbarste Punkt. Das Parkpickerl setzt einen Hauptwohnsitz in einer Wiener Kurzparkzone voraus, und das Fahrzeug muss grundsätzlich auf die Hauptwohnsitzadresse zugelassen sein. Mit Wohnsitz in Brunn am Gebirge oder Mödling gibt es keines.
Seit 1. März 2022 gilt die Kurzparkzone flächendeckend in allen 23 Wiener Bezirken, Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr, mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Die Tarife wurden mit 1. Jänner 2026 erhöht:
| Parkdauer | Gebühr |
|---|---|
| 15 Minuten | gratis |
| 30 Minuten | 1,70 € |
| 60 Minuten | 3,40 € |
| 90 Minuten | 5,10 € |
| 120 Minuten | 6,80 € |
Es gibt eine Ausnahme, die auch Auswärtigen offensteht: die Parkbewilligung für Beschäftigte nach § 45 Abs. 2 StVO. Ihre Voraussetzungen sind allerdings eng — der Arbeitsbeginn muss vor 5:30 Uhr oder das Arbeitsende nach Mitternacht liegen, also außerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel, und es darf kein Firmen- oder Privatstellplatz in der Nähe verfügbar sein. Verlangt werden unter anderem sechs Wochen Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Dienstgeberbestätigung. Der Wohnort in Niederösterreich ist dabei kein Ausschlussgrund.
Am Bahnhof Mödling stehen rund 890 Pkw-Stellplätze zur Verfügung, verteilt auf die Garage und die Anlage in der Tamussino-Straße. Seit November 2022 läuft die Anlage schrankenlos mit Kennzeichenerkennung; die Nutzung ist an ein gültiges Öffi-Ticket mit Tarifcode gekoppelt — Wochen-, Monats- oder Jahreskarte.
Ohne gültiges Öffi-Ticket wird es teuer: 50 Euro pro angefangenem Tag, maximal 150 Euro für drei Tage. Wer dort nur schnell parken will, weil ein Platz frei ist, zahlt kräftig. Die Ausfahrt erfolgt durch Scannen des Tickets an der Säule.
An der Wiener Stadtgrenze sind für unsere Region zwei weitere Anlagen interessant: Siebenhirten mit Anschluss an U6 und Badner Bahn und Liesing mit S-Bahn-Anschluss. Für Stammkundinnen und Stammkunden der Wiener Linien — Jahreskarte, Semesterticket, Jugendticket oder KlimaTicket — gibt es dort ermäßigte Wochen-, Monats- und Dauerparktarife.
Und ohne Auto geht es aus unserer Ecke auch: Die Südbahn verbindet Mödling mit Wien Meidling und dem Hauptbahnhof, die Badner Bahn fährt über Vösendorf, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Guntramsdorf bis zur Wiener Oper. Abgerechnet wird über den VOR, wobei Wien die Kernzone bildet.
Wenn Sie ohnehin gerade eine Werkstatt in der neuen Umgebung suchen: Wir sind in der Industriestraße B 3 in Brunn am Gebirge, direkt an der Abfahrt der A21. Was wir machen, steht unter Leistungen — vom Pickerl über Service bis zur kompletten Unfallabwicklung.
Ja. Wien und Niederösterreich haben unterschiedliche Zulassungsbehörden. Es ist daher eine Abmeldung samt gleichzeitiger Neuzulassung erforderlich, mit neuem Kennzeichen, neuen Tafeln und den vollen Zulassungsgebühren.
Der Pflichtteil liegt bei rund 270 Euro: 178 Euro Behördenanteil, 65,60 Euro Bearbeitung, 1,10 Euro Melderegisterabfrage, 2,30 Euro Begutachtungsplakette und 23 Euro Kennzeichentafeln. Dazu 18 Euro für die Ummeldung der digitalen Vignette und optional 31,10 Euro für den Scheckkarten-Zulassungsschein.
Den neuen Hauptwohnsitz melden Sie binnen drei Tagen. Das Fahrzeug ist binnen einer Woche umzumelden, wenn sich das Kennzeichen dadurch ändert.
Nein. Ein Wunschkennzeichen ist nicht übertragbar und nur im Sprengel der ausstellenden Behörde gültig. Am neuen Wohnort muss es neu beantragt und neu bezahlt werden — die Zuteilung kostet 235 Euro plus 23 Euro für die Tafeln.
Nein. Das Parkpickerl setzt einen Hauptwohnsitz in einer Wiener Kurzparkzone voraus. Es gibt die Parkbewilligung für Beschäftigte nach § 45 Abs. 2 StVO, deren Voraussetzungen aber eng sind: Arbeitsbeginn vor 5:30 Uhr oder Arbeitsende nach Mitternacht, kein erreichbarer öffentlicher Verkehr und kein Stellplatz in der Nähe.
Die Nutzung der Park-and-Ride-Anlage ist an ein gültiges Öffi-Ticket mit Tarifcode gekoppelt. Ohne ein solches Ticket werden 50 Euro pro angefangenem Tag verrechnet, höchstens 150 Euro für drei Tage.
Ob Sie die Polizei rufen müssen, hängt in Österreich an einer einzigen Frage: Konnten Sie und der Unfallgegner einander Namen und Anschrift nachweisen?
Bei einem fremdverschuldeten Schaden bekommen Sie von der gegnerischen Haftpflicht Geld, keine Reparatur — das ist der Kern der Sache. Beim eigenen Kaskovertrag kann es anders aussehen.
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