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Unfall & Versicherung

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: wer zahlt welchen Schaden

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nie einen Schaden an Ihrem eigenen Auto. Alles darüber hinaus steht in der Kasko — und dort ist weniger automatisch enthalten, als die meisten annehmen.

21. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · Carparatur

Schaden an einer Fahrzeugflanke wird mit dem Smartphone für die Versicherung fotografiert

Kurz gesagt: Die verpflichtende Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen — mindestens 7,79 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Ihr eigenes Auto ist darin nie versichert. Die Teilkasko übernimmt Naturereignisse, Brand, Diebstahl und Wildschaden; die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Zwei österreichische Besonderheiten sollte man kennen: Glasbruch ist bei Pkw nicht automatisch in der Teilkasko enthalten, und die Kasko ersetzt weder Wertminderung noch Ersatzwagenkosten.

Die Haftpflicht: für die anderen, nie für Sie

Jedes zugelassene Fahrzeug in Österreich braucht eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt Ansprüche Dritter, die durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstehen — auch die Ihrer eigenen Mitfahrer. Was sie niemals deckt, ist der Schaden an Ihrem eigenen Auto.

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,79 Millionen Euro je Versicherungsfall, davon höchstens 6,45 Millionen für Personenschäden und 1,34 Millionen für Sach- und bloße Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen von 10 oder 25 Millionen sind wählbar und kosten meist erstaunlich wenig Aufpreis. Wer das für übertrieben hält, sollte einmal überschlagen, was ein Auffahrunfall mit mehreren Schwerverletzten an lebenslangen Renten auslösen kann.

Obliegenheitsverletzungen kosten Geld — aber begrenzt. Wenn Sie einen Unfall etwa alkoholisiert verursachen, bleibt die Haftpflicht dem Geschädigten gegenüber leistungspflichtig, kann sich aber bei Ihnen regressieren. Die Musterbedingungen sehen dafür einen Betrag von 11.000 Euro vor, höchstens jedoch 22.000 Euro. Der Geschädigte bekommt sein Geld also — Sie zahlen es zurück.

Teilkasko und Vollkasko: was tatsächlich drinsteht

Die folgende Übersicht folgt den Musterbedingungen AKKB 2023. Ihr eigener Vertrag kann davon abweichen — die Bedingungen sind kein Gesetz, sondern Vertragsrecht.

EreignisTeilkaskoVollkasko
Hagel, Sturm, Hochwasser, Blitz, Muren, Lawinen, Schneedruckjaja
Steinschlag, Felssturz, Erdrutschjaja
Brand, Explosion, Kurzschlussjaja
Diebstahl, Raubjaja
Wildschaden (Kollision mit Haar- und Federwild)jaja
Marder- und Wildtierbiss samt Folgeschädenja, betraglich begrenztja, betraglich begrenzt
Dachlawinenjaja
Glasbruchnur bei besonderer Vereinbarungnur bei besonderer Vereinbarung
Selbst verschuldeter Unfallneinja
Vandalismus, unaufgeklärter Parkschadenneinja

Die Glasbruch-Falle

Das ist der Punkt, an dem sich die österreichische Rechtslage von dem unterscheidet, was viele zu wissen glauben. Nach Art. 3.3 der Musterbedingungen AKKB 2023 sind Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1,5 Tonnen nur bei besonderer Vereinbarung versichert.

Glasbruch ist also nicht automatisch Teil der Teilkasko, sondern ein Baustein, den man dazunehmen muss. Das fällt in der Praxis erst auf, wenn die Windschutzscheibe gewechselt gehört. Bemerkenswert ist der Kontrast: Steinschlag als Naturereignis am Blech ist gedeckt, die zersprungene Scheibe ohne Glasbruchbaustein nicht.

Prüfen Sie das, bevor der Fall eintritt. Was dann zu tun ist, steht in Steinschlag: reparieren oder tauschen.

Was die Kasko ausdrücklich nicht ersetzt

Art. 5.2.3 der Musterbedingungen nennt drei Posten, die viele Kunden dennoch erwarten:

  • Wertminderung — weder die Minderung an Wert noch an äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit wird ersetzt.
  • Ersatzwagen und Nutzungsausfall — dafür kommt die Kasko nicht auf.
  • Verschleißreparaturen und Verbesserungen — was ohnehin fällig gewesen wäre, zahlt niemand.

Der zweite Punkt ist der Grund, warum wir unseren Kunden ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellen, solange eines frei ist. Er ist auch der Grund, warum die Sache mit dem Leihwagen nach dem Unfall fast jeden überrascht.

Dazu kommt der Abzug neu für alt: Von Ersatzteil- und Lackierungskosten wird ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug vorgenommen. Bis zum Ende des dritten Zulassungsjahres allerdings nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.

Der Selbstbehalt

Es gibt in Österreich keinen gesetzlichen Selbstbehalt. Die Musterbedingungen halten in Art. 8 nur fest, dass die Selbstbeteiligung „für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag“ gilt. Die Höhe steht ausschließlich in Ihrer Polizze.

Deshalb nennen wir hier bewusst keine Eurobeträge. Wer im Internet feste Standardbeträge liest, liest entweder das Produktblatt eines bestimmten Versicherers oder eine deutsche Quelle. Ein Detail ist aber allgemein üblich: Bei der reinen Steinschlagreparatur mit Harzverfüllung verzichten viele Versicherer auf den Selbstbehalt, weil ihnen die Reparatur deutlich billiger kommt als ein Scheibentausch.

Bonus-Malus – und wann er greift

Das Bonus-Malus-System betrifft die Kfz-Haftpflicht. Man steigt in Stufe 9 mit 100 Prozent der Tarifprämie ein. Nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr rückt man eine Stufe Richtung Bonus, nach jedem selbst verschuldeten Schaden drei Stufen Richtung Malus. Der Beobachtungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.

Seit der Deregulierung ist die genaue Stufentabelle Sache des einzelnen Versicherers. Eine einheitliche gesetzliche Tabelle gibt es nicht — wer die eigenen Prozentsätze wissen will, muss in die Bedingungen schauen.

Zwei Dinge, die viele nicht wissen. Erstens: Die Rückstufung beträgt maximal drei Stufen. Wer in einer guten Stufe ist, zahlt danach oft nur wenig mehr — ein gemeldeter Schaden ist selten so teuer wie befürchtet. Zweitens: Wenn Sie sich für unschuldig halten, machen Sie eine Vorsichtsmeldung statt einer Schadensmeldung. Erfolgt binnen drei Jahren keine Zahlung an den Gegner, ist eine vorgenommene Rückstufung zu korrigieren.

Für Naturereignisse gilt das ohnehin nicht: Ein Hagelschaden oder ein Steinschlag ist kein selbst verschuldeter Schaden und führt nicht zur Höherstufung. Details dazu stehen in Hagelschaden: die ersten Tage.

Meldung und Verjährung

Die Musterbedingungen verlangen die Meldung des Versicherungsfalls „längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis“. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Paragraf 12 VersVG in drei Jahren. Wichtig ist eine Sonderfrist: Lehnt der Versicherer schriftlich ab, müssen Sie den Anspruch innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist er weg.

Zur Fälligkeit gibt Paragraf 11 VersVG einen Hebel in die Hand: Zwei Monate nach der Schadensanzeige können Sie den Versicherer zur Stellungnahme auffordern. Antwortet er nicht binnen eines Monats, tritt Fälligkeit ein. Abschlagszahlungen können Sie bereits einen Monat nach der Anzeige verlangen.

Häufige Fragen

Zahlt meine Haftpflicht den Schaden an meinem eigenen Auto?

Nein, unter keinen Umständen. Die Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Ihr eigenes Fahrzeug brauchen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Ist Glasbruch in der Teilkasko enthalten?

In Österreich nicht automatisch. Nach den Musterbedingungen AKKB 2023 sind Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben bei Pkw nur bei besonderer Vereinbarung versichert. Prüfen Sie Ihre Polizze auf einen eigenen Glasbruchbaustein.

Steigt meine Prämie nach einem Hagelschaden?

Nein. Bonus-Malus knüpft an selbst verschuldete Schäden an. Hagel ist ein Naturereignis, ebenso Steinschlag. Eine Höherstufung erfolgt daher nicht. Ob ein Versicherer nach mehreren Schäden andere Konsequenzen zieht, etwa bei der Vertragsverlängerung, ist eine separate Frage.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in Österreich?

Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ausschließlich vertraglich vereinbart. Die Höhe steht in Ihrer Polizze. Bei der Steinschlagreparatur mit Harzverfüllung verzichten viele Versicherer auf den Selbstbehalt.

Zahlt die Kasko einen Leihwagen, solange mein Auto in der Werkstatt steht?

Nach den Musterbedingungen nicht — Ersatzwagenkosten und Nutzungsausfall sind ausdrücklich vom Ersatz ausgenommen, ebenso die Wertminderung. Deshalb stellen wir unseren Kunden ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung, solange eines verfügbar ist.

Was ist eine Vorsichtsmeldung?

Eine Mitteilung an die Haftpflichtversicherung über einen Vorfall, ohne einen Schaden zu melden. Sinnvoll, wenn Sie sich für unschuldig halten. Erfolgt binnen drei Jahren keine Zahlung an den Gegner, ist eine bereits erfolgte Rückstufung im Bonus-Malus-System zu korrigieren.

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